Laufgemeinschaft der Deutschen Ultramarathon-Vereinigung e.V.

Hallo zusammen,

Christian Mohr, Präsident der LG DUV und Mitglied der DUV hat einen Antrag zur Mitgliederversammlung der DUV gestellt, damit die LG DUV auch weiterhin unter ihrem Namen auftreten kann. Anlass ist die Entscheidung des Präsidiums der DUV, der LG DUV das Namensrecht nicht länger einzuräumen.

24h 05 tm

Die DUV hat uns unseren Namen und Logo verboten! Bei der Mitgliederversammlung in Berlin können die DUV-Mitglieder anders entscheiden.

 

Zum Hintergrund:

Seit der Vereinsgründung der LG DUV im Jahr 2008 arbeiten die LG DUV und die DUV partnerschaftlich zusammen mit dem gemeinsamen Ziel der Förderung des Ultralaufsports. In diesem Zusammenhang räumte die DUV der LG DUV auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung das Recht ein, den Namen und das Logo im eigenen Vereinsnamen zu verwenden. Nachdem auf der Mitgliederversammlung der LG DUV am 26.10.2013 beschlossen wurde, die Mitgliedschaft in dem Verein nicht nur den Mitgliedern der DUV, sondern jeder Person zu ermöglichen, kündigte das Präsidium der DUV mit Schreiben vom 24.06.2015 die vertragliche Vereinbarung mit der LG DUV zum Jahresende.

Um die Handlungsfähigkeit der LG DUV auch über den Jahreswechsel hinaus bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu gewährleisten, wurde der DUV zunächst eine befristete Vereinbarung auf der Grundlage der bisherigen Regelung angeboten. Im Rahmen einer gemeinsamen Telefonkonferenz am 29.12.2015 wurde nach Möglichkeiten einer weiteren Zusammenarbeit gesucht. Eine Rücknahme der Satzungsänderung vom 26.10.2013 konnte noch nicht zugesichert werden, da zunächst noch geprüft werden musste, ob hierdurch gegen Verbandsregularien des DLV oder des Landesleichtathletikverbandes verstoßen wird. Mit der Klärung des Problems wurden der Sportwart der DUV und der Rechtswart der LG DUV beauftragt. Zugleich wurde der DUV angeboten, dass die LG DUV gestaffelte Mitgliedschaften mit gestaffelten Mitgliedsrechten und -beiträgen einführt. Eine Entscheidung hierüber wurde nicht getroffen. Im Verlauf der gemeinsamen Besprechung wurde der LG DUV aber durch die DUV zugesichert, dass die befristete Vereinbarung unterschrieben werde. Ein durch die DUV unterschriebenes Exemplar der Vereinbarung ist trotz dieser Zusicherung bisher nicht eingegangen.

Am 01.02.2016 fand eine weitere gemeinsame Telefonkonferenz statt. Darin wurde der LG DUV durch das Präsidium der DUV erstmals mitgeteilt, dass man das Namensrecht und das Logo der DUV nicht mehr zur Verfügung stellen werde. 

Ungeachtet des Umstandes, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Mitgliederversammlung der DUV einen Tag zuvor, also am 31.01.2016 abgelaufen war, hat Christian Mohr als Präsident der LG DUV und Mitglied der DUV einen Antrag gestellt, der auf der Mitgliederversammlung der DUV zur Abstimmung gelangen soll. Beantragt wurde sinngemäß, der LG DUV weiterhin das Recht am Namen und am Logo einzuräumen.

Ich habe einen Beitrag im DUV-Forum erstellt, um den Antrag von Christian zu unterstützen. Zugleich soll er Anlass zur Diskussion bieten. Die LG DUV hofft, auch weiterhin unter ihrem Namen laufen zu können.

Viele Grüße

Alexander Lauterbach
Rechtswart der LG DUV

 

Bild: Bei der 24h-DM in Reichenbach 24h-DM im Juni 2015 präsentieren wir zum ersten Mal unsere neuen Trikots. Bild und Bildunterschrift stammen von Michael Irrgang

Bitte beachten Sie, dass unsere Webseite Cookies zur Verbesserung und Gewährleistung der Funktionalität verwendet. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung und Nutzungshinweise, bevor Sie unsere Seite nutzen. Indem Sie auf unserer Seite weitersurfen oder auf den Einverstanden-Button klicken, bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung und Nutzungshinweise gelesen haben und damit einverstanden sind.